Rechtsprechung
VG Stuttgart, 27.07.2022 - 11 K 2778/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 7 Abs 1a BAföG, § 15b Abs 3 BAföG, § 46 BAföG, § 53 BAföG, § 50 SGB 10
Ausnahme vom Erfordernis eines konstitutiven Zusammenhangs zwischen Bachelor-und Masterstudiengang - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bewilligungsantrag; Ausbildungsförderung; Nachträgliche Verkürzung des Bewilligungszeitraums; Paralleles Studium; Bachelor- und Masterstudium; Vorläufige Zulassung; Konsekutiver Zusammenhang; Mitwirkungsobliegenheit
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2021 - 15 A 3135/18
Auszug aus VG Stuttgart, 27.07.2022 - 11 K 2778/20
Der Bachelor- und der folgende Masterstudiengang sind vor dem Hintergrund der besonderen Regelung in § 7 Abs. 1a BAföG, wodurch die Förderung eines Masterstudienganges durch Erweiterung des Grundanspruchs auf Ausbildungsförderung gemäß § 7 Abs. 1 BAföG sichergestellt werden soll, förderungsrechtlich als eine einheitliche Ausbildung, aufgeteilt in zwei Ausbildungsabschnitte anzusehen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29.11.2018 - 5 C 10.17 -, juris Rn. 14; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.01.2021 - 15 A 3135/18 -, juris Rn. 29;… Beschluss vom 07.04.2014 - 12 A 171/14 -, juris Rn. 4 m.w.N.).Zwar hatte der Kläger zum Zeitpunkt der Aufnahme seines Masterstudiums seinen Bachelorstudiengang nach § 7 Abs. 1a Satz 1 BAföG noch nicht erfolgreich abgeschlossen, so dass sein Masterstudium nicht auf dem Bachelorstudium aufbauen konnte (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Frage des "Aufbauens" i.S.d. § 7 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 BAföG: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.01.2021 - 15 A 3135/18 -, juris Rn. 33 ff.).
- BVerwG, 29.11.2018 - 5 C 10.17
Anspruch auf Ausbildungsförderung bei Quereinstieg in einen Diplomstudiengang …
Auszug aus VG Stuttgart, 27.07.2022 - 11 K 2778/20
Der Bachelor- und der folgende Masterstudiengang sind vor dem Hintergrund der besonderen Regelung in § 7 Abs. 1a BAföG, wodurch die Förderung eines Masterstudienganges durch Erweiterung des Grundanspruchs auf Ausbildungsförderung gemäß § 7 Abs. 1 BAföG sichergestellt werden soll, förderungsrechtlich als eine einheitliche Ausbildung, aufgeteilt in zwei Ausbildungsabschnitte anzusehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.11.2018 - 5 C 10.17 -, juris Rn. 14; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 19.01.2021 - 15 A 3135/18 -, juris Rn. 29;… Beschluss vom 07.04.2014 - 12 A 171/14 -, juris Rn. 4 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 18.10.2021 - 12 S 1650/20
Rückforderung von Ausbildungsförderungsleistungen bei einem Ausbildungsabbruch
Auszug aus VG Stuttgart, 27.07.2022 - 11 K 2778/20
Als Rechtsgrundlage für die vom Beklagten erlassenen Bescheide kommen zwar - ohne dass diese in den Bescheiden genannt bzw. unter diese subsumiert worden wäre (vgl. etwa zu Vertrauensschutzgesichtspunkten bei Rückforderungen mit Wirkung für zurückliegende Zeiträume VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.10.2021 - 12 S 1650/20 -, juris Rn. 22 ff.) - grundsätzlich die Regelungen nach § 53 Satz 1 Nr. 2, Satz 3 BAföG, § 50 SGB X in Betracht. - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2014 - 12 A 171/14
Auszug aus VG Stuttgart, 27.07.2022 - 11 K 2778/20
Der Bachelor- und der folgende Masterstudiengang sind vor dem Hintergrund der besonderen Regelung in § 7 Abs. 1a BAföG, wodurch die Förderung eines Masterstudienganges durch Erweiterung des Grundanspruchs auf Ausbildungsförderung gemäß § 7 Abs. 1 BAföG sichergestellt werden soll, förderungsrechtlich als eine einheitliche Ausbildung, aufgeteilt in zwei Ausbildungsabschnitte anzusehen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29.11.2018 - 5 C 10.17 -, juris Rn. 14; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 19.01.2021 - 15 A 3135/18 -, juris Rn. 29; Beschluss vom 07.04.2014 - 12 A 171/14 -, juris Rn. 4 m.w.N.).